RAB 30, RAB 31

RAB       = Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

RAB 30  = Qualifikationen und Aufgaben eines Koordinators

RAB 31  = Inhalt und Form eine SIGE-Plans gem. BaustellV

 

Dienstleistungen  in der Baustellensicherheit

  • Erstellung der Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGePlan)
  • Erstellen der Baustellenordnung für Ihre Baumaßnahme
  • Erstellung von Baustellenaushängen zur Information für Baubeteiligte
  • Teilnahme an Planungsbesprechungen
  • Einweisung von Arbeitgeber und Unternehmer in den SiGe-Plan
  • Erstellung und stichprobenhaltige Überprüfung der Dokumentationsunterlagen von Unternehmen auf Einhaltung ihrer Pflichten im Arbeitsschutz
  • Übergabe der Einweisungsunterlagen für Beschäftigte
  • Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plan)
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Erstellung von Begehungsprotokollen inkl. Fotodokumentation
  • Teilnahme an Bau- und Sicherheitsbesprechungen
  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage