Prüfungen


  • Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln nach                  DGUV Vorschrift 3
  • Prüfungen von Regalen
  • Prüfungen von Leitern
  • Prüfungen von Spielplätzen


Arbeitsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüfung kann sich auf einfache Sichtprüfung beschränken und dann vom Unternehmer selbst vorgenommen werden; in der Regel jedoch müssen Prüfungen von Sachkundigen oder befähigten Personen durchgeführt werden. Die Prüfung muss dokumentiert werden, z.B. durch einen Aufkleber auf dem Arbeitsmittel (Prüfplakette).