Prüfungen
- Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3
- Prüfungen von Regalen
- Prüfungen von Leitern
- Prüfungen von Spielplätzen
Arbeitsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüfung kann sich auf einfache Sichtprüfung beschränken und dann vom Unternehmer selbst vorgenommen werden; in der Regel jedoch müssen Prüfungen von Sachkundigen oder befähigten Personen durchgeführt werden. Die Prüfung muss dokumentiert werden, z.B. durch einen Aufkleber auf dem Arbeitsmittel (Prüfplakette).