Leiternprüfung

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert, das alle Arbeitsmittel somit auch Leitern und Tritte regelmäßig durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden.

Es besteht die Verpflichtung, Mängel an Leitern unverzüglich und sachgerecht zu beheben, um den sicheren Betriebszustand der Leitern zu gewährleisten.

Mangelnde Wartung und Pflege der Leitern kann die Ursache für Leiterunfälle sein.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. ( vgl. Betriebssicherheitsverordnung § 3 Abs. 3 ), ( DGUV Vorschrift 208-016) )

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.