Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

Jeder Unternehmer ist verpflichtet für sein Unternehmen eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Besonders komplex sind die Vorgaben, die in der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe zu berücksichtigen sind.

Wir können den Unternehmer bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wirksam unterstützen.

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe entspricht, wie auch die Erstellung einer kompletten Gefährdungsbeurteilung, der Abarbeitung eines umfassenden Aufgabenkatalogs. Typischerweise werden während dieses Prozesses Fragen aufgeworfen, wie etwa:

  • Was ist wie zu ermitteln?
  • Wo gibt es Hinweise zu geeigneten Schutzmaßnahmen?
  • Wie kann die Wirksamkeit einer Maßnahme festgestellt werden?
  • Was ist wie zu dokumentieren?

Die Technische Regel für Gefahrstoffe "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400)" ermöglicht eine vereinfachte Vorgehensweise bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, wenn Informationen zu "vorgegebenen Maßnahmen" vorliegen.

Gefahrstoffe sind z.B.: 

  • Actylen
  • Desinfektionsmittel
  • Frostschutzmittel
  • Scheibenklar Plus
  • Zement
  • Diesenkraftstoff
  • Benzin
  • Propan
  • Kabelreiniger Rivolta
  • Brennspiritus
  • Stickstoff
  • Gülle/Flüssigmist
  • Blei
  • Wasserstoffperoxid